Waltraud Ebbinghaus – verh. Blass

Ein langer Weg bis zur Entschädigung

Waltraud Blass (1920-2009) wächst in einem Elternhaus auf, das geprägt ist durch die Mitgliedschaft der Eltern in der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD). Auch sie ist Mitglied einer kommunistischen Kinder- und Jugendgruppe.

1943 arbeitet Blass in einer Kabelfabrik im Ruhrgebiet. Sie unterstützt sowjetische Zwangsarbeiterinnen mit Kleidung und Essen, weshalb sie am 23. März 1943 verhaftet und im November in das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück deportiert wird. Zunächst muss sie ohne ausreichende Nahrung schwere körperliche Arbeit leisten. Später schickt sie die SS zu einer Eignungsprüfung der Firma Siemens im KZ Ravensbrück. Die wählt sie als Zwangsarbeiterin aus. Blass muss fortan in Tag- und Nachtschichten Röllchen aus Kupferdraht wickeln, immer in der Angst, “abgeschaltet” zu werden. 1944 wird sie aus der Haft entlassen.

Nach Kriegsende erhält Waltraud Blass für jeden Tag KZ-Haft nach dem Bundesentschädigungsgesetz fünf Deutsche Mark (DM), jedoch nichts für die geleistete Zwangsarbeit. Daher verklagt sie 1990 Siemens: Sie fordert für die Zwangsarbeit 24.000 DM. Die Klage wird wegen Verjährung abgewiesen. Erst im Zuge der Zwangsarbeiter:innenentschädigung in den 2000er Jahren bekommt auch sie eine Entschädigung.



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