Bundesentschädigungsgesetz

Bereits seit 1947 organisieren die Alliierten in Deutschland erste „Entschädigungen“. Zahlungen erhalten hauptsächlich Deutsche, die auf Grund ihrer politischen oder weltanschaulichen Einstellung, ihrer ethnischen Herkunft oder ihres Glaubens verfolgt wurden. 1956 kommt das Bundesentschädigungsgesetz hinzu. Die Haftentschädigung für KZ-Häftlinge liegt beispielsweise bei fünf DM pro Tag. Zwangsarbeiter:innen sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie und viele andere Betroffene erreicht lange keine finanzielle Unterstützung.

Entschädigungsakten, 2009 © Stephan Lehnstaedt
Compensation files, 2009 © Stephan Lehnstaedt
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