Die sechs Frankfurter Prozesse gegen 24 deutsche Wachmänner aus Auschwitz zählen zu den wichtigsten Verfahren wegen NS-Verbrechen. Die Verhandlungen beginnen 1963 und enden 1965: Drei Angeklagte werden freigesprochen, alle anderen erhalten Haftstrafen. Die Verfahren prägen die Debatte um die deutsche Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit nachhaltig: Ausgehend von den Prozessen wird die Debatte um die Verjährungsfrist von Mord geführt. 1979 hebt der Bundestag diese Frist auf, um Mörder weiter verfolgen zu können.