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Waltraud Blass (née Ebbinghaus)

  • Geb. 1. Juli 1920 Wuppertal-Ronsdorf
  • Gest. 13.8. 2009 Wuppertal
  • Vater als Gewerkschaftler und KPD-Aktivist wurde gleich 33
    nach der Machtübertragung an die NSDAP mit anderen
    Arbeitern verhaftet
  • Weitere Verhaftungen ihres Vaters und ihres Bruders folgten in
    den nächsten Jahren
  • Waltraud Blass arbeitete erst in einer Mützenfabrik, dann in einer Zwiebackfabrik, dann in
    einem Kabelfabrik
  • 1943 kamen sowjetische Zwangsarbeiterinnen in ihren Betrieb
  • Sie half ihnen, so gut sie konnte, mit Kleidung oder Essen
  • Auch andere deutsche Frauen halfen den sowjetischen Zwangsarbeiterinnen
  • Die Gestapo kam der Widerstandsorganisation im Bergischen Land bis hin nach Essen
    auf die Spur
  • Erst wurde ihre Mutter und ihr Vater mit anderen Widerstandskämper_innen verhaftet,
    dann am 23. März 1943 auch sie
  • Ende Nov. 1943 wurde sie mit etlichen anderen Frauen in das KZ Ravensbrück deportiert
  • Sie begann im KZ Ravensbrück als „Neue“ im „Zugangsblock“ und war somit unter den
    „Verfügbaren“, wenn alle anderen schon auf den Arbeitskommandos verteilt waren
  • Sie musste schwere körperliche Arbeit bei einer niedrigen Kalorienzufuhr ableisten unter
    der Bewachung der KZ-Aufseherinnen und ihrer Hunde
  • Dann kam sie nach einem Auswahlverfahren zum Siemens-Kommando und fertigte
    Röllchen aus Kupferdraht
  • In zwölftstunden Schichten nachts wie tags musste sie unter den strengen Augen der
    Siemens-Mitarbeitenden Zwangsarbeit leisten
  • Ihre Leistungen wurden mittels eines Diagramm überwacht und es drohten bei
    Leistungsabfall Kostentzug, Strafestehen, Arrest oder auch der Strafblock im Lager
  • Für jeden Tag KZ-Haft erhielt W. Blass ganz fünf Mark nach dem
    Bundesentschädigungsgesetz, von Siemens bis dato nichts nachprüfen
  • 1990 stellte sich Waltraud Blass für einen Musterprozess gegen die Firma Siemens als
    Klägerin zur Verfügung; mit Unterstützung der Aktion Sühnezeichen verklagte sie den
    Konzern auf eine Entschädigungszahlung von 24.000 DM für ihre Zeit als
    Zwangsarbeiterin. Das Landgericht wies diese Klage wegen Verjährung ab.[1] Auch
    die Revision blieb erfolglos.

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