Geschlossener Arbeitseinsatz

Die Arbeitsämter verpflichten erwerbslose Jüd:innen im Deutschen Reich ab 1938 zum Arbeitseinsatz. In geschlossenen Arbeitskolonnen werden sie getrennt von arischen Arbeiter:innen eingesetzt. Anfangs sind tarifliche Entlohnung und viele Arbeitsrechte gewährleistet. Später erfolgen Lohnkürzungen, der Arbeitsschutz wird drastisch eingeschränkt. Doch die Beschäftigung bewahrt nicht vor der Deportation, sondern schiebt den Zeitpunkt im günstigsten Fall hinaus. Insgesamt sind 1941 ca. 41.000 Jüd:innen für die deutsche Wirtschaft im Zwangseinsatz.

Trennung der jüdischen Zwangsarbeiter:innen durch eine Stellwand, Berlin 1941, © Siemens Historical Institute Berlin ww0047
Jüd:innen, die bei Siemens zur Zwangsarbeit eingesetzt werden, müssen getrennt von den nichtjüdischen Angestellten arbeiten. Verstellbare Trennwände verhindern eine Kontaktaufnahme zwischen den Gruppen.
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