Die Arbeitsämter verpflichten erwerbslose Jüd:innen im Deutschen Reich ab 1938 zum Arbeitseinsatz. In geschlossenen Arbeitskolonnen werden sie getrennt von „arischen“ Arbeiter:innen eingesetzt. Anfangs sind tarifliche Entlohnung und viele Arbeitsrechte gewährleistet. Später erfolgen Lohnkürzungen, der Arbeitsschutz wird drastisch eingeschränkt. Doch die Beschäftigung bewahrt nicht vor der Deportation, sondern schiebt den Zeitpunkt im günstigsten Fall hinaus. Insgesamt sind 1941 ca. 41.000 Jüd:innen für die deutsche Wirtschaft im Zwangseinsatz.